I. Allgemeines

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen es Verkäufers in laufender und künftiger Geschäftsverbindung. Sollten diese Bedingungen denen des Bestellers widersprechen, so gelten unsere Bedingungen Die Annahme der Lieferung stellt auf jeden Fall das Anerkenntnis unserer Bedingungen dar.
  2. Mündliche Abreden gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns. Rechte des Bestellers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.

II. Angebote

Angebote sind freibleibend

III. Preise

Die Preise gelten nur für den jeweiligen Auftrag. Genannte Preise sind Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer.

IV. Erfüllungsort

Erfüllungsort aller Leistungen auch für sämtliche Zahlungsverpflichtungen ist Höxter.

V. Lieferung- und Gefahrenübergang

  1. Die im Vertrag genannte Lieferzeit ist unverbindlich. Zugesicherte Lieferfristen gelten nicht, wenn sich der Besteller im Verzuge befindet.
  2. Im Falle des Verzuges kann der Besteller nach Setzung einer Nachfrist von 8 Wochen vom Vertrage zurücktreten. Die geleistete Anzahlung wird zurückgezahlt. Schadensersatz wegen Vertragsrücktritts aufgrund Lieferverzuges ist ausgeschlossen.
  3. Die Gefahr geht über mit Bereitstellung der Ware und Übergabe an den Besteller oder den Transporteur, auch dann, wenn wir die Versandkosten tragen oder mit eigenen Fahrzeugen ausliefern.

VI. Zahlung

  1. Rechnungen – auch über Teillieferungen – sind Zug um Zug oder mit Ablauf der Zahlungsfrist fällig, ohne jeden Abzug. Vor Zahlung fälliger Rechnungen wird kein Skonto auf neue Rechnungen gewährt. Eingehende Zahlungen werden auf die ältesten Forderungen verrechnet.
    Schecks und Wechsel – Wechsel nur nach vorheriger Vereinbarung – werden nur zahlungshalber und zu Lasten des Bestellers entgegengenommen, die alle damit verbundenen Kosten zu tragen hat.
  2. Rechnungen werden unter Vorbehalt des Irrtums erteilt.
  3. Bei Zahlungsverzug erfolgt Zinsberechnung in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber 6 %.

VII. Zahlungsverzug

  1. Bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, alle offen stehenden Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel Barzahlung oder Sicherheit zu verlangen, ferner die verkaufte Ware sicherzustellen
  2. Ab Zahlungsverzug haben wir einen vertraglichen Anspruch gegen den Besteller auf Bestellung und Einräumung von Sicherheiten jedweder Art in Höhe von 100 % der offen stehenden Forderungen.
  3. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.

VIII. Beschaffenheit

  1. Wird die Ware vor Versand besichtigt, so sind spätere Reklamationen wegen Qualität, Beschaffenheit und Abmessungen ausgeschlossen. Im Übrigen sind Mängel unverzüglich – spätestens innerhalb von 5 Werktagen seit Erhalt der Ware zu rügen.
  2. Für die Sortierung gelten die handelsüblichen Bestimmungen. Liegt keine Qualitätseinteilung vor, so werden anfallende Qualität geliefert.
    Bei Massivhölzern, Furnieren und furnierte Waren in roh sowie mit Oberfläche, bleiben Farbabweichungen im Toleranzbereich vorbehalten.
    Das gilt auch für kunststoffummantelte und lackierte Produkte.
  3. Maß-, Gewichts-, Leistungs- oderTrockenheitsangaben im Schriftwechsel, in Produkten und Abbildungen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich garantiert sind.
  4. Sonderposten, die als solche angeboten und verkauft werden, gelten als gekauft wie besichtigt. Bei Weiterverarbeitung von Waren obliegt dem Besteller die Prüfung, ob die Ware für die vorgesehenen Zwecke geeignet ist. Nach erfolgter Abnahme sind spätere Beanstandungen ausgeschlossen.
    Die Ansprüche des Bestellers bei fehlerhafter Lieferung beschränken sich nach Wahl des Verkäufers auf das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Frist. Auf Verlangen ist die beanstandete Ware kostenfrei zurückzusenden. Bei mangelhafter Nachbesserung sind offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von einer Woche nach Zugang der Ware schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes bei uns eingehend zu beanstanden.
    Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder ein weiterer Nachbesserungsversuch unzumutbar ist, kann der Besteller anstelle der Nachbesserung Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche – insbesondere Schadensersatzansprüche – sind ausgeschlossen.
  1. Soweit uns gesetzlich oder aus diesen Bestimmungen ein Schadensersatzanspruch gegen den Besteller zugeht, beträgt dieser mindestens 25 %.
  2. Ware kann nur zurückgegeben werden bei unserem schriftlichen Einverständnis und gegen Vorlage des Lieferscheins. Die Rückgabe erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

IX. Eigentumsvorbehalt

  1. Sämtliche von uns gelieferte Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller – auch aus früheren Leistungen – zustehender Ansprüche und Forderungen.
  2. Die Vorbehaltsware ist gegen Feuer und Diebstahl zu versichern und so zu lagern, dass unser Eigentum jederzeit erkennbar ist.
  3. Weiterverkauf und Weiterverarbeitung ist bei Verzug nur mit vorheriger Zustimmung zulässig.
    Bei Weiterverkauf – unbearbeitet oder bearbeitet – tritt der Besteller mit dem Abschluss des Geschäfts seine künftige Kaufpreisforderung in Höhe unserer Forderung sicherheitshalber ab, ohne dass es dazu einer besonderen Aufforderung bedarf. Der Besteller ist verpflichtet, eingegangene Zahlungen für weiterveräußerte Vorbehaltsware sofort an uns abzuführen. Das gilt insbesondere im Falle des Verzuges.
    Der Besteller hat bei Weiterveräußerung dafür zu sorgen, dass die im Voraus an uns abgetretenen Forderungen nicht in ein Kontokorrentverhältnis oder in laufende Rechnungen eingestellt werden, die zwischen ihm und einem Dritten entstehen.
  4. Soweit der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt, ist er zum Einzug der abgetretenen Forderung im eigenen Namen berechtigt. Unsere Offenlegungs- und Einziehungsbefugnis bleibt von der Ermächtigung des Bestellers unberührt.
  5. Sicherungsübereignung oder Verpfändung von Vorbehaltsware ist untersagt. Bei Zugriff Dritter auf unsere Vorbehaltsware sind wir unverzüglich zu benachrichtigen und bei Durchsetzung unserer Ansprüche zu unterstützen. Wird unsere Vorbehaltsware durch Verarbeitung mit anderen Sachen vermengt oder verbunden, so dass diese wesentlicher Bestandteil einer einheitlichen Sache wird, so werden wir Miteigentümer dieser Sache im Verhältnis des Wertes, den die Sache zur Zeit der Verbindung hat.
  6. Bei Rücknahme von Eigentumsvorbehaltsware haftet der Besteller für Minderwert und entgangenen Gewinn.

X. Gerichtsstand

  1. Gerichtsstand – auch für Wechsel – und Scheckprozess – ist ausschließlich Höxter.
    Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen davon nicht berührt. Die unwirksame Bedingung ist so umzudeuten, wie sie von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit erkannt hätten.
    Schließlich sind wir berechtigt, die aufgrund der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

Maderas GmbH – 37671 Höxter – Ovenhausen

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Liebe Kunden, Geschäftspartner und Freundewieder neigt sich ein ereignisreiches Jahr dem Ende zu, und wir möchten dieGelegenheit nutzen, Ihnen unseren herzlichen Dank auszusprechen. IhreUnterstützung und Zusammenarbeit waren für uns von

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Liebe Kunden und Partner,ein turbulentes und aufregendes Jahr neigt sich dem Ende! Unsere Gebäude sind mittlerweile wieder in Schuss, nachdem ein Tornado hier sein Unwesen trieb.Sogar das berühmte Storchennest auf

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